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Verfassungsgericht lehnt AfD-Anträge ab

20. März 2018 / Weimar, Nachrichten
Thüringer Verfassungsgericht (Foto: Radio Lotte)
Thüringer Verfassungsgericht (Foto: Radio Lotte)

Das Thüringer Verfassungsgericht hat den Eilantrag der AfD-Landtagsfraktion abgelehnt, der sich gegen die Wahlberechtigung der 16- bis 18-Jährigen an den kommenden Kommunalwahlen richtete. Ebenso lehnte das Gericht einen Hilfsantrag der AfD-Fraktion ab, der eine separate Auszählung der minderjährigen Wähler vorsah.
Die AfD geht seit letztem Jahr mit einer Verfassungsbeschwerde gegen das vom Landtag auf 16 Jahre gesenkte Wahlalter bei Kommunalwahlen vor. Die Zahl der zusätzlichen Wahlberechtigen unter 18 Jahren beläuft sich auf 30.500.

Autor: caf