14.05.2013 | Politik
NSU-Prozess: Befangenheitsanträge und Einzeltäterthese
Zwei Verhandlungstage liegen Hinter uns: Am 14. Mai 2013 wird am Münchner Oberlandesgericht der Prozess gegen das NSU-Netzwerk fortgesetzt. Der Auftakt war zäh, denn die Verteidiger der Angeklagten hatten gleich zu Beginn des Prozesses zwei Befangenheitsanträge gegen das Gericht gestellt. Shanghai Drenger sprach darüber mit LOTTE-Korrespondent Friedrich Burschel.
Anmerkung F. Burschels: die Wiking-Jugend wurde 1994 verboten und nicht, wie im Gespräch gesagt, 1984
Autor: ah