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Apolda: Landrätin erlässt neue Allgemeinverfügung

18. Januar 2021 / Weimar, Nachrichten
Vertrag (Symbolbild; Pixabay.com)
Vertrag (Symbolbild; Pixabay.com)

Die Landrätin des Kreises Weimarer Land, Christiane Schmidt-Rose, hat eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Aus einer Mitteilung des Landratsamtes geht hervor, dass die neue Verfügung vorschreibt, dass nur maximal 10 Personen an Beerdigungen und Eheschließungen teilnehmen dürfen. Für Gottesdienste gilt das Einhalten des Mindestabstands. Jeder Teilnehmer mit Ausnahme des Pastors oder Pfarrers hat eine Mund-Nasen-Bedeckung zu verwenden. Gleichfalls dürfen ab einem Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen an Gottesdiensten unter freiem Himmel nur maximal 200 Personen teilnehmen, - in geschlossenen Räumen höchstens 50 Personen. Ab einem Wert von 300 sind generell nur 25 Personen zugelassen. Die neue Verfügung ist am Samstag, den 16. Januar, in Kraft getreten und gilt vorerst bis Ende Januar. (mt) 

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