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Neue Allgemeinverfügung Weimars gilt ab heute

31. Juli 2020 / Weimar, Nachrichten
Mund- und Nasenbedeckung (Symbolbild, Pixabay.de)
Mund- und Nasenbedeckung (Symbolbild, Pixabay.de)

Ab heute wird die neue Allgemeinverfügung der Stadt Weimar in Kraft treten. Auf Grundlage der zuletzt angestiegenen Infektionszahlen wird darin insbesondere die Maskenpflicht ausgeweitet. Die 11. Verordnung wird vorerst bis zum 31. August gelten. Neu festgelegt wurde unter anderem, dass das Erfassen von Kontaktdaten auch für die Außengastronomie gilt. Nach wie vor sind Kunden und das Personal in Lebensmittelgeschäften dazu verpflichtet eine Maske zu tragen. Das Personal muss auf eine Mund- und Nasenbedeckung zurückgreifen, solang keine andere Möglichkeit besteht sich zu schützen. Ebenso gilt die Masken-Pflicht wieder in der gesamten Gastronomie und in den Hotels.

Derzeit sind 12 Personen in Weimar infiziert. 7 Personen gelten von den neu hinzugekommenen somit als genesen. Es befinden sich aktuell 151 Personen in Quarantäne. (mt) 

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