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20 Jahre Tierschutz im Grundgesetz
24. Juni 2022 / Radio, Stadtzeit,Mediathek
Der Grundsatz des Tierschutzgesetzes lautet: "Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schaden zufügen". Im Mai 2002 wurde der Tierschutz auch in das Grundgesetz aufgenommen, um ihm mehr Gewicht zu verleihen. Am Dienstag gab es anlässlich des 20 jährigen Bestehens des Tierschutzes im Grundgesetz einen Festakt des Bundeslandwirtschaftsministeriums.
Wir sprachen mit Herrn Rüdiger Jürgensen, Mitglied der Geschäftsleitung von VIER PFOTEN, über die Hauptpunkte des bestehenden Tierschutzgesetzes, welche Erfolge in den letzten Jahren zu verzeichnen waren und bei welchen Punkten noch gearbeitet werden muss..
20 Jahre Tierschutz im Grundgesetz
Autor: nbv