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Claus Bachs Bildarchiv: Bizarrer Datenschutz

04. Mai 2018 / Radio, Stadtzeit,Mediathek
Claus Bachs Bildarchiv, Foto: Claus Bach
Claus Bachs Bildarchiv, Foto: Claus Bach

Auch am gestrigen 1. Mai dürften wieder sehr viele stimmungsvolle Fotografien der Ereignisse in Weimar angefertigt worden sein. Vom Flohmarkt, dem Seifenkistenrennen, dem Sternbrückenfest am Ilmpark oder der Kundgebung des DGB auf dem Marktplatz. Viele dieser Fotos werden darauf in den sozialen Netzwerken, im TV oder der klassischen Tageszeitung präsentiert werden. Doch damit könnte In Zukunft Schluss sein. Grund ist die von der Europäischen Union reformierte Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO. Die soll ab dem 25. Mai 2018 in allen Ländern der EU in Kraft treten und nimmt das Recht auf Schutz des eigenen Bildes wörtlich. Dabei steht der Schutz der persönlichen Daten besonders im Vordergrund und meint, dass von nun an auch digitale Bilder juristisch als reine Daten behandelt werden.
Will heißen, dass jede Person, die unwissentlich auf einem Foto erkennbar abgebildet und veröffentlicht wurde, Recht auf Schadenersatz – Klage hat. Und die kann ziemlich deftig ausfallen. Egal, ob sie als einzelnes Porträt oder Teil einer Massenaufnahme ist. Die neue Regelung ist Teil eines komplexen Werks und betrifft sowohl Amateurfotografen als auch freiberufliche Profis.

Alle müssten eine Einwilligungserklärung der abgebildeten Personen vor einer Veröffentlichung einholen. Was faktisch unmöglich sein wird. Aber auch schriftliche Vereinbarungen, Verträge oder sogenannte Rechteübertragungen zur Nutzung können nach dem 25. Mai rückwirkend widerrufen werden. Einzige Ausnahme sind sogenannte institutionell tätige Bild – und Film Hersteller/innen. Dazu gehören Kollegen/innen, welche bei der staatlichen Institution Bundesrepublik Deutschland fest angestellt sind. Also bei Ämtern wie Justiz, Polizei, Verwaltung und Regierung. Private Unternehmen fallen nicht in jenen Bereich. Seien es Zeitschriftenverlage, Galerien, Bild – und Werbeagenturen oder besagte soziale Netzwerke. In der Konsequenz bedeutet das faktisch das Ende des Fotojournalismus in all seinen visuellen Formen. Aber auch Porträt - Fotografen und Fotokünstler wären durch besagtes Widerrufsrecht betroffen. Bisher haben die zwei EU - Länder Österreich und Schweden angekündigt, diese Regelungen nicht anzuwenden. Von der neuen Bundesregierung ist dergleichen nichts bekannt. Sie scheint die Angelegenheit eher passiv durchzuwinken. Seit einigen Tagen sind zwei Online – Petitionen gegen diesen Umstand auf den Weg gebracht worden. Auf „Open Petition Deutschland" kann man sie auch anonym unterschreiben.
Es ist äußerste Dringlichkeit geboten.

(Claus Bach)

 

Anbei die besagten aktuelle Petitionen zur kommenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU:

https://www.openpetition.de/petition/online/aufhebung-der-eu-datenschutz-grundverordnung-dsgvo-fuer-fotografen-agenturen-kunst-presse

https://www.openpetition.de/petition/online/mit-dsgvo-erleichterungen-fuer-kmu-nur-leistbares-fordern-sanktionsverzicht-kmuaufschrei

 

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Autor: nbv