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Geplante Beschwerde am Bundesverfassungsgericht bezüglich des Paritätsgesetzes

21. August 2020 / Radio, Stadtzeit,Mediathek
Justizia (Symbolfoto), Quelle: Pixabay
Justizia (Symbolfoto), Quelle: Pixabay

Es war einmal ein Paritätsgesetz. Dieses sollte sicherstellen, dass im Landtag Frauen und Männer in etwa gleichstark vertreten sind. Auf Grund dessen müßten die Kandidatenlisten der Parteien immer wechselseitig von Männern und Frauen besetzt werden. Das mißfiel aber den Herren auf "Rechtsaußen", weil die mit den Frauen wohl nicht so können und angeblich sowieso nie so viele bei ihnen mitmachen würden, dass es für eine vollständige Liste reichen würde. Also fühlten sie sich benachteiligt und klagten. Das Thüringer Verfassungsgericht hatte volles Verständnis und erklärten den Gesetzentwurf für nichtig. Die Landesregierung hätte dagegen ja Beschwerde einreichen können, tat es aber nicht. Was nun? Darüber sprachen wir mit der Juraprofessorin Silke Laskowski, die für den Landesfrauenrat Thüringen vor das Bundesverfassungsgericht zieht.

 

Geplante Beschwerde am Bundesverfassungsgericht bezüglich des Paritätsgesetzes

Autor: nbv