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Masern-Impfpflicht ab 1. März

28. Februar 2020 / Radio, Stadtzeit,Mediathek
Impfung - Symbolbild, Quelle: Pixabay
Impfung - Symbolbild, Quelle: Pixabay

Das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) hat alle Hürden genommen und wurde am 14. November 2019 im Bundestag beschlossen.
Für Menschen in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen gilt ab 1. März 2020 eine Impfpflicht.
Die Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) sieht einen erheblichen Aufwand auf die Schulen und Kitas zukommen. Wir sprachen darüber mit Ilka Hoffmann, Leiterin des Vorstandsbereich Schulen bei der GEW.

 

Masern-Impfpflicht ab 1. März

Autor: nbv