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Verfassungsgericht bezeichnet die BAföG-Höhe als verfassungswidrig
19. Juli 2024 / Radio, Stadtzeit,Mediathek
Wer studieren will, muss irgendwie für seinen Lebensunterhalt sorgen. Für Viele Studierende kommt da das Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, ins Spiel. Das wird oft auch dringend benötigt. Wer beispielsweise in Weimar an der Bauhaus Universität studieren will, muss pro Semester 210 Euro Semestergebühren zahlen. Ein WG-Zimmer kostet irgendwo zwischen 300 und 450 Euro. Da bleibt nicht mehr viel vom BAföG. Das sieht unter Anderem auch das Berliner Verfassungsgericht ähnlich. Bezeichnet die BAföG-Höhe sogar als verfassungswidrig.
Darüber sprachen wir mit Rahel Schüssler. Sie ist Referentin des Freien Zusammenschluss von StudentInnenschaften und uns telefonisch zugeschaltet.
Verfassungsgericht bezeichnet die BAföG-Höhe als verfassungswidrig
