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Eilantrag der AfD auf Dienstag vertagt

14. März 2018 / Weimar, Nachrichten
Thüringer Verfassungsgericht (Foto: Radio Lotte)
Thüringer Verfassungsgericht (Foto: Radio Lotte)

Zu einem Eilantrag der Thüringer AfD-Landtagsfraktion, der gegen das seit 2015 eingeführte Wahlalter ab 16 Jahren vorgeht, hat sich das Thüringer Verfassungsgericht in Weimar heute beraten. Nach eigenen Angaben hat das Gericht die Entscheidung zu dem Antrag auf kommenden Dienstag vertagt.
Mit dem Antrag will sich die AfD darauf vorbereiten, das Ergebnis der Landrats-und Oberbürgermeisterwahlen am 15. April anzufechten. So solle laut Sprechern der Fraktion in allen Landkreisen und Gemeinden fristgerecht beantragt werden, die Wählerverzeichnisse zu berichtigen, also alle minderjährigen Wahlberechtigten zu streichen. Dies sei die Grundlage dafür, später das Wahlergebnis anfechten zu können, hieß es weiter.(cf)

Autor: caf