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Oberverwaltungs-gericht weist Kritik zurück

12. Oktober 2018 / Weimar, Nachrichten
Thüringer Verfassungsgericht, Foto: Radio Lotte
Thüringer Verfassungsgericht, Foto: Radio Lotte

Das Thüringer Oberverwaltungsgericht in Weimar hat jetzt noch einmal die Kritik an seiner Rechtssprechung für die Veranstalter der Neonazi-Konzerte vom vergangenen Wochenende zurückgewiesen. Die Versammlungsfreiheit könne nur eingeschränkt werden, wenn aus der Versammlung heraus Straftaten drohten, aber nicht nur vermutlich, sondern konkret und nachweislich, heißt es in einer offiziellen Medieninformation. In der Kürze der Zeit sei eine vertiefte Prüfung der vorgetragenen Tatsachen aber nicht möglich gewesen. Die Auflagen der Versammlungsbehörde seien erst zwei Tage vor der Veranstaltung erlassen worden, der Widerspruch des Veranstalters einen Tag zuvor eingegangen. So habe man nur zugunsten des Versammlungsrechts entscheiden können.

Autor: wk