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Thüringer Verfassungsgericht befasst sich mit AfD-Eilantrag
14. März 2018 / Weimar, NachrichtenÜber einen Eilantrag der Thüringer AfD-Landtagsfraktion wird heute am Thüringer Verfassungsgericht in Weimar nicht-öffentlich beraten. Die Partei will damit gegen das auf 16 Jahre abgesenkte Wahlalter bei Kommunalwahlen vorgehen.
Mit dem Antrag will sich die AfD darauf vorbereiten, das Ergebnis der Landrats-und Oberbürgermeisterwahlen am 15. April anzufechten. So solle laut Sprechern der Fraktion in allen Landkreisen und Gemeinden fristgerecht beantragt werden, die Wählerverzeichnisse zu berichtigen, also alle minderjährigen Wahlberechtigten zu streichen. Dies sei die Grundlage dafür, später das Wahlergebnis anfechten zu können, hieß es weiter. (jm)
Autor: caf