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Verfassungsgericht weist ÖDP-Klage ab
29. Juni 2023 / Weimar, Nachrichten
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar hat gestern die Klage des Landesverbandes der Ökologisch-Demokratischen Partei ÖDP gegen das Landeswahlgesetz abgewiesen. Eine gesetzgeberische Handlungspflicht sei weder ersichtlich noch ausreichend von der ÖDP dargelegt worden, so die Begründung. Die Partei wollte erreichen, daß die Mindestzahl von 250 zu erbringenden Unterstützerunterschriften für ihre Zulassung zur Wahl gesenkt wird. In anderen Bundesländern seien in der Regel nur 100 Unterschriften je Wahlkreis nötig, so die ÖDP. Die Partei hat in Thüringen nach eigenen Angaben derzeit 67 Mitglieder. (wk)
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