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Weimarer Amtsgericht: Kontaktverbot vom vergangenen Frühjahr verfassungswidrig

22. Januar 2021 / Weimar, Nachrichten
Justizia (Symbolfoto), Quelle: Pixabay
Justizia (Symbolfoto), Quelle: Pixabay

Das allgemeine Kontaktverbot vom vergangenen Frühjahr soll laut des Weimarer Amtsgerichts verfassungswidrig sein. Im Verlauf eines Bußgeldverfahren hat das Gericht diese Entscheidung getroffen. Ende April 2020 hatte ein Mann mit sieben weiteren Personen im Hof eines Wohnhauses Geburtstag gefeiert. Sechs Monate später wurde gegen den Mann ein Bußgeldbescheid verhängt. Dies war jedoch laut des Gerichts verfassungswidrig, da in der Landes-Verordnung eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage gefehlt habe. Gleichfalls soll das Verbot die durch das Grundgesetz garantierte Menschenwürde verletzt haben, so das Gericht. Es sei nur dann mit der Menschenwürde vereinbar, wenn eine Notlage besteht, bei der das Gesundheitssystem zusammenbrechen würde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und allgemeingültig. Konkrete Auswirkungen habe es nur auf den Kläger und die Stadt Weimar. Demnach müsse der Kläger das Bußgeld nicht zahlen, heißt es.  (mt)      

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