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Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen
12. März 2021 / Radio, Stadtzeit,Mediathek
Eine ungewollte Schwangerschaft kann eine schwangere Person ganz schön überfordern. Die Entscheidung für einen Abbruch ist auch keine leichte. Ärtzte und Artztinnen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen ist es jedoch nach Paragraph 219a nicht erlaubt, über ihr Angebot zu informieren.
Deswegen gibt es nun Forderungen, dass die Städte dazu auf ihren Städtischen Websiten über Schwangerschaftsabbrüche und über Praxen, die diese durchführen, informieren sollten.
Wir sprachen darüber mit Ann-Sophie Bohm, der Landessprecherin der GRÜNEN.
Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen
Autor: nbv
