Stefan Wolf zum Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs
12. Juni 2017 / Radio, Stadtzeit
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat nun das erste Gesetz zur der von Rot-Rot-Grün geplanten Gebietsreform für nichtig erklärt. Geklagt hatte die CDU-Landtagsfraktion. Knapp ein Jahr zuvor, am 23. Juni 2016, hatte der Landtag das sogenannte Vorschaltgesetz zur Gebietsreform verabschiedet. Es legt vor allem die mindestens nötigen Einwohnerzahlen für Gemeinden, kreisfreie Städte und Landkreise fest.
Kurz nach der Urteilsverkündung des Thüringer Verfassungsgerichts sprach Grit Hasselmann mit dem Weimarer Oberbürgermeister, Stefan Wolf, der natürlich bei der Verhandlung dabei war.