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Freistaat will Ehrenamtler von GEMA-Gebühren befreien

17. April 2024 / Weimar, Nachrichten
Geldscheine, Symbolfoto: Pixabay, CC0
Geldscheine, Symbolfoto: Pixabay, CC0

Ehrenamtlich gemeinnützig tätige Vereine, Organisationen und Einrichtungen können sich ab sofort für eine Befreiung von GEMA-Gebühren anmelden. Wie von der Thüringer Staatskanzlei mitgeteilt, ist ein Pauschalvertrag mit der GEMA angestrebt. Demnach würde der Freistaat für bis zu drei oder vier eintrittsfreie Vereinsfeste im Jahr, bei denen Musik abgespielt wird, die GEMA-Lizenz-Vergütungen übernehmen. Dafür müsse aber zunächst das Kontingent bestimmt werden, heißt es. Voraussetzung für die Kostenübernahme sei, dass der vorwiegend ehrenamtlich organisierte Verein seinen Sitz im Freistaat Thüringen und für den gemeinnützigen Zweck eine entsprechenden Freistellungsbescheid habe. Gleichzeitig dürfen die Veranstaltungsflächen nicht mehr als 500 Quadratmeter groß sein. Detaillierte Informationen erhalten die Vereine laut Mitteilung über die Thüringer Ehrenamtsstiftung. (wk) 

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