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Maskenpflicht für medizinische Bereiche verlängert

30. Juni 2020 / Weimar, Nachrichten
Mund- und Nasenbedeckung (Symbolbild, Pixabay.de)
Mund- und Nasenbedeckung (Symbolbild, Pixabay.de)

Die Masken-Pflicht für medizinische Bereiche geht in Weimar in die Verlängerung. Laut der 10 . Allgemeinverfügung der Stadt wird sie bis zum 31. Juli fortbestehen. Sie gilt insbesondere in Arztpraxen, Medizinischen Versorgungszentren und Krankenhäusern. Sofern dort der Abstand von 1 Meter 50 nicht eingehalten werden kann, muss eine Maske getragen werden. Neben dieser für Weimar geltenden Ausnahme gilt ab sofort allein die Thüringer Verordnung, die das Tragen einer Maske im ÖPNV und in Geschäften regelt.

Ebenso gilt nun, dass mit dem Auslaufen der bisherigen Allgemeinverfügung es den Mitarbeitern und den Gästen in der Gastronomie nun gestattet ist keine Maske mehr tragen zu müssen. (mt) 

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