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Neue Allgemeinverfügung für das Weimarer Land

28. Oktober 2020 / Weimar, Nachrichten
Vertrag (Symbolbild; Pixabay.com)
Vertrag (Symbolbild; Pixabay.com)

Aufgrund der aktuellen Situation wird für das Weimarer Land eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Laut einer Mitteilung des Landratsamtes wird sie Ende Oktober in Kraft treten. Sie sieht u. a. vor, dass Vergnügungsfeste, wie Kirmes oder Herbstfeuer, untersagt werden. Ausgenommen sind beispielsweise Wochenmärkte. Private Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 25 Personen sollen gleichfalls verboten werden. Unter freiem Himmel dürfen nur maximal 50 Personen an Veranstaltungen teilnehmen. Außerdem dürfen Einrichtungen wie Dorfgemeinschaftshäuser, Jugendclubs und Mehrgenerationenhäuser nicht mehr für private Feiern genutzt werden. Bis zum 22. November soll die neue Verfügung gelten. 

53 Infektionen im Landkreis 

Im Weimarer Land sind derzeit 53 Personen aktiv mit dem Corona-Virus infiziert. Laut des Landratsamtes sind 14 Fälle neu hinzugekommen. Betroffen sind auch vier Kindergärten im Landkreis. Darunter eine Kita in Pfiffelbach, Keßlar, Niedertrebra und Apolda. Es handelt sich um erkrankte Betreuer und Kinder. In Quarantäne sind die einzelnen Gruppe und deren Betreuer. Wie es heißt, ist keine Einrichtung komplett geschlossen.

Weiter teilt das Landratsmat mit, dass die aktuell eingesetzten Bundeswehr-Soldaten für weitere zwei Wochen für die Kontaktermittlung zur Verfügung stehen sollen. Ein Verlängerungsantrag beim zuständigen Bundeswehr-Kommando wurde gestellt. (mt)    

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