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Weimar untersagt Demonstrationen am Amtsgericht

30. April 2021 / Weimar, Nachrichten
Amtsgericht Weimar (Foto: Radio Lotte Weimar)
Amtsgericht Weimar (Foto: Radio Lotte Weimar)

Die Versammlungsbehörde der Stadt Weimar hat mehrere Corona-Demonstration am 1. Mai untersagt. Wie die Stadt informiert, waren verschiedene Veranstaltungen vor dem Weimarer Amtsgericht angemeldet worden. Zur Begründung des Verbots heißt es, dass die Versammlungen die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden könnten. Dafür sprechen die Gewalterfahrungen bei vorangegangenen Anti-Corona-Demonstationen in anderen Städten. Gleichfalls wird als Grund der Widerspruch zwischen den offiziellen angemeldeten Personenzahlen und der breiten Mobilisierungs-Kampagne genannt. Diese lässt erwarten, dass mehreren tausend Personen nach Weimar kommen werden. Darüber hinaus besteht die hohe Gefahr, dass die Abstands- und Hygienemaßnahmen durch die Teilnehmenden ignoriert werden. 

Hintergrund der angemeldeten Demonstrationen ist das eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen den Weimarer Familienrichter, der an zwei Weimarer Schulen ein Masken-Verbot durchgesetzten wollte. Laut Medienberichten wollten die Corona-Kritiker dagegen protestieren. Außerdem sei die vorgenommene Durchsuchung in der Wohnung und im Büro des Richters ausschlaggebend gewesen. Die Corona-Kritiker sehen in darin einen Angriff auf die Unabhängigkeit der Justiz.  

Die gleichfalls für den 1. Mai angemeldeten Veranstaltungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes auf dem Markt und des Bürgerbündnisses gegen Rechts auf dem Theaterplatz sollen jedoch stattfinden dürfen. Dass der Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit auch in Pandemiezeiten eine besondere Bedeutung zukomme, werden beide Veranstaltungen unter Beweis stellen, so Oberbürgermeister Peter Kleine.    

Rechtsmittel gegen Demoverbot eingelegt 

Laut einer MDR-Meldung hat mindestens ein Veranstalter der Corona-Demonstrationen Rechtsmittel gegen das Demo-Verbot eingelegt. Der verantwortliche Anwalt teilte in den sozialen Medien mit, dass er ein Versammlungsverbot nicht akzeptieren werde. Aus seiner Sicht seien die Gründe dafür haarsträubend. Bis zum Gerichtsschluss 17 Uhr hatte die Stadt keine Kenntnis über mögliche Eingaben. Über den Eilantrag ist noch nicht entschieden worden. (mt)            

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