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Claus Bachs Bildarchiv: Affenstark

23. April 2018 / Radio, Stadtzeit,Mediathek
Claus Bachs Bildarchiv, Foto: Claus Bach
Claus Bachs Bildarchiv, Foto: Claus Bach

Was passiert eigentlich, wenn ein Affe sich selbst fotografiert?
Im Besonderen ein Makake? Der heißt Naruto und hatte im Jahre 2011 den Fotoapparat des Naturfotografen David S. Slater auf der indonesischen Insel Sulawesi zu fassen bekommen und auf den Auslöser der Kamera gedrückt. Der Zufall wollte es, dass ein eindrucksvolles Tierporträt entstand. Zähne zeigend blickt der Makake mit seinen leuchtend braunen Augen direkt in die Kamera. Gesichtsbehaarung und Muskulatur sind detailreich und sehr gut zu erkennen. Kurzum, das eindringliche Makaken-Porträt wurde zum geschäftlichen Erfolg für den Naturfotografen und demzufolge sehr oft publiziert.
Genau das rief die Justiz auf den Plan. Denn nun entbrannte ein Streit um die Urheberrechte und die Honorareinnahmen an jenem Bild. Die Tierschutz-Organisation „Peta" stritt stellvertretend für den Affen und argumentierte: Da Naruto den Auslöser betätigt hatte, lägen auch die Urheber- und Eigentumsrechte bei ihm. Und reichte eine Copyright-Klage ein. Die Partei des Fotografen bestand auf der Tatsache, dass die Kamera Eigentum des Fotografen ist und demnach ihm die Bildrechte zustehen. Freilich hatte dem Affen der Zufall geholfen. Dank der automatischen Einstellungen der Digitalkamera. Was wiederum nur bedingt rechtskräftig ist. Denn normalerweise ist derjenige Urheber und Eigentümer einer Fotografie, welcher sie produziert hat. Indem er den Auslöser des Fotoapparates betätigt. Diese internationale Regelung bezog sich allerdings immer auf lebende menschliche Personen. Aber wie verfährt man nun mit einem Affen als Bildautoren respektive Fotografen?

Ein skurriles Novum in der Geschichte der zeitgenössischen Medien. So artete der Copyright-Streit selbstverständlich aus. Und es entwickelte sich ein jahrelanges Hin und Her.
Nachdem die Klage der Tierschutzorganisation zunächst abgewiesen worden war, einigten sich beide Parteien im September 2017: Nach mittlerweile sechs Jahren hat sich Fotograf David S. Slater bereit erklärt, 25 Prozent seiner künftigen Einnahmen von den Selfie-Bildern gemeinnützigen Organisationen zu stiften, die sich für den Schutz von Naruto und seinen Artgenossen in Indonesien einsetzen. Nun sollte wieder Ordnung im Sumpf des Urheberrechts herrschen.

Bis vor zwei Tagen. Denn das zuständige US-Bundesgericht hat den Vergleich der beiden Parteien abgelehnt. Begründung: Die selbst ernannte Stellvertreterschaft von Peta für Naruto wird in
Zweifel gezogen. Zumal Naruto vor Gericht noch nie anwesend war. Demzufolge war er auch kein direkter Beteiligter an oben genannten Vergleich. Damit soll verhindert werden, dass nochmals Prozesse in Narutos Namen geführt werden.
„Der Gerichtsstreit hätte allerdings wichtige Fragen aufgeworfen, die rechtlichen Interessen von "nicht-menschlichen Tieren" auszubauen, teilten beide Parteien mit. Das US Copyright Office hatte noch 2014 festgestellt, dass niemand das Urheberrecht an Bildern habe, die durch die Natur, Tiere oder Pflanzen entstanden seien."

(Claus Bach)

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Autor: nbv