Radio Beiträge

Claus Bachs Bildarchiv: Wird später erklärt

11. November 2020 / Radio, Stadtzeit,Mediathek
Claus Bachs Bildarchiv, Foto: Claus Bach
Claus Bachs Bildarchiv, Foto: Claus Bach

Eigentlich entstammt diese skurrile Redewendung dem Vokabular einer japanischen Künstlergruppe, welche auf kritische Fragen des Publikums nicht wirklich antworten wollte. Doch freilich lässt sie sich auch auf völlig andere Situationen übertragen und wird immer dann verwendet, wenn keine plausiblen Antworten auf Probleme und Situationen gegeben werden können oder wollen. So ähnlich hat nun auch das Sächsische Oberverwaltungsgericht Bautzen agiert und die Begründung seines Entscheids betreffs des Ortes der Querdenker-Demo am vergangenen Wochenende in Leipzigs Innenstadt nachgereicht. Jenes Gericht ging stur von der genauen Anzahl der angemeldeten 16.000 Teilnehmer aus und rechtfertigte damit seine rein zahlentheoretische Entscheidung. Es war genug Platz da und basta. Fernab der Realität. Was bekanntlich zu den tumultartigen Szenen führte, die Leipzigs Stadtverwaltung im Vorfeld verhindern wollte und jene Demo ursprünglich an den Stadtrand verlegt hatte.
Aber es kommt noch doller im Freistaat Sachsen. Für den 9. November 2020 sagte die Stadtverwaltung Dresdens die offizielle Gedenkkundgebung der Stadt zum 82. Jahrestag der Progromnacht von 1938 ab. Diesmal wurde jene Entscheidung allerdings sofort begründet.

Zu groß sei das Infektionsrisiko des Zusammentreffens vieler Personen auf öffentlichen Plätzen während der gegenwärtigen Pandemie und so weiter.
Doch genau dieselbe Stadtverwaltung kann auch anders und war sich allen Ernstes nicht zu schade, die fremdenfeindliche Pegida-Demo für denselben Tag anstandslos durchzuwinken. Die Freiheit der Meinungsäußerung muss auch in Zeiten einer Pandemie gewährleistet sein. Und so kam es, dass die üblichen braunen Verdächtigen aus dem Nachbarbundesland Brandenburg zur Demo aufschlagen konnten.
Jene verwaltungstechnische Gewichtung derart durchzuziehen, darf man getrost eine außerordentliche Frechheit nennen. So sieht bürokratische Verhöhnung von Opfern des NS-Regimes im November 2020 aus.
Ja geht's denn noch?
Eigentlich wundert sich fast niemand mehr über die mutwillig polarisierend bis rechtsdrehenden Entscheidungen diverser Sächsischer Verwaltungsbehörden. Die haben leider mittlerweile Tradition und bestätigen erneut ihr selbst geschaffenes Klischee.
Doch deren Steigerung macht regelrecht sprach- und vor allem fassungslos. Auf eine spätere Erklärung wird man wohl noch lange warten.

(Claus Bach)

 

Weitere Beiträge von Claus Bachs Bildarchiv können Sie hier nachhören.

Claus Bachs Bildarchiv: Wird später erklärt

Autor: nbv