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Kontaktbeschränkung als Empfehlung

15. Juni 2020 / Weimar, Nachrichten
Kontaktverbot (Symbolfoto; Pixabay.de)
Kontaktverbot (Symbolfoto; Pixabay.de)

Seit Samstag gilt die allgemeine Kontaktbeschränkung in Thüringen nur noch als Empfehlung. Das ist durch die neue Corona-Verordnung des Freistaats festgelegt worden. Wie es heißt, sollen hierdurch die Bürger und Bürgerinnen einen größere Eigenverantwortung für den Infektionsschutz erhalten. Nach wie vor wird geraten soziale Kontakte so gering wie möglich zu halten. Als Empfehlung gilt, sich nur mit Angehörigen eines weiteren Haushalts oder mit nicht mehr als zehn Personen zu treffen. Der Personenkreis, mit dem man sich regelmäßig trifft sollte möglichst konstant bleiben. Polizei und Ordnungsämter werden nicht mehr kontrollieren, ob kleine Gruppen aus zwei, drei oder vier Haushalten bestehen. 

Gleichfalls gilt seit Samstag, dass für einen Gaststätten- oder Kneipenbesuch die Kontaktdaten hinterlegt werden müssen. Im Fall eines Infektionsausbruchs, soll hierdurch die Kontakt-Kette nachvollziehbar gemacht werden. (mt)

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