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Verwaltungsgericht bezeichnet Amtsgerichts-Beschluss als rechtswidrig

21. April 2021 / Weimar, Nachrichten
Justizia (Symbolfoto), Quelle: Pixabay
Justizia (Symbolfoto), Quelle: Pixabay

Das Weimarer Verwaltungsgericht ist auf den Beschluss des Amtsgerichts zur Masken-Pflicht an Schulen eingegangen. Wie Medienberichte schildern, sei laut des Gerichts der Beschluss "offensichtlich rechtswidrig". Das Familiengericht habe keine Befugnis Anordnungen gegenüber Behörden oder Vertretern als Träger öffentlicher Gewalt zu treffen. Allein Verwaltungsgerichte seien dafür zuständig. Zu Beginn des Monats hatte das Amtsgericht Weimar mittels einer Einstweiligen Anordnung u. a. die Masken-Pflicht an zwei Schulen verboten. Darauf reagierte das Thüringer Bildungsministerium mit einer Beschwerde. Durch das Verwaltungsgericht wurde nun die Masken-Pflicht im Unterricht auch für kleine Klassen bestätigt. Ein gegen diese Pflicht gerichteter Eilantrag wurden abgelehnt, teilte das Gericht am Dienstag mit. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, heißt es. (mt)      

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